Buchhaltung und Rechnungen für Höfe und Gärtnereien
Ernte, Hofladen, Marktstand, Lieferung an die Gastronomie: Wer vom Land lebt, verkauft an viele Käufer in kleinen Mengen und an wenige in großen. Saldiqo schreibt die Rechnungen für die Großabnehmer, erfasst Betriebsausgaben und ordnet Zahlungen zu.
Das fällt bei Höfe und Gärtnereien an
Saison statt Gleichmaß
Im Sommer fällt Ernte an, im Winter wenig. Die Rechnungen kommen in Wellen, die Belege das ganze Jahr.
Kleine Mengen und große Abnehmer
Der Hofladen verkauft über die Kasse. Gastronomie, Händler und Genossenschaften wollen Rechnungen mit Lieferschein.
Betriebsausgaben quer durchs Jahr
Saatgut, Dünger, Futter, Diesel, Reparaturen und Pacht: viele Belege mit unterschiedlichen Fälligkeiten.
Besondere Steuerregeln
Landwirtschaftliche Betriebe haben je nach Land eigene Regeln, etwa Pauschalierung. Sie bestimmen, wie Umsatzsteuer auf Rechnungen erscheint.
So hilft dir Saldiqo
- Lieferschein und RechnungFür Großabnehmer schreibst du zur Lieferung einen Lieferschein und aus demselben Auftrag die Rechnung.
- Feste Lieferungen als SerienrechnungWöchentliche Lieferungen an die Gastronomie erzeugt eine Serienrechnung zum Termin.
- Belege vom FeldBeleg mit dem Handy fotografieren, als Ausgabe erfassen und der Kostenstelle zuordnen, etwa dem Gemüsebau oder dem Hofladen.
- Zahlungen zuordnenKontoauszug hochladen, Saldiqo zeigt, wer bezahlt hat und wer noch offen ist.
Typische Rechnungspositionen
Beispiele, die in dieser Branche oft auf Rechnungen stehen. Preise legst du selbst fest.
- Gemüsekiste, wöchentlich, Abo November
- Eier, 360 Stück, Lieferung Montag
- Pflanzen laut Lieferschein
- Lieferung an die Gastronomie
- Pfand für Kisten
- Hofführung, Gruppe bis 15 Personen
Steuern und Rechnungen in Österreich
Was für Rechnungen in Österreich gilt, in Kürze. Stand: Oktober 2026.
- Umsatzsteuer
- Normalsatz 20 %, dazu 13 %, 10 % und seit 1. Juli 2026 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel. Saldiqo rechnet je Rechnungsposition mit dem Satz, den du wählst.
- Kleinunternehmer
- Bis 55.000 € Jahresumsatz brutto bist du nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit. Liegst du höchstens 10 % darüber, bis 60.500 €, gilt die Befreiung noch bis zum Jahresende, im Folgejahr nicht mehr. Saldiqo zeigt dir laufend, wie viel noch frei ist.
- UID-Nummer
- Auf Rechnungen über 400 € brutto steht deine UID-Nummer, ab 10.000 € brutto auch die deines Firmenkunden. Die Steuernummer genügt nicht. Als Kleinunternehmer ohne UID-Nummer brauchst du keine.
- Weitere Angaben
- Die Rechnung stellst du spätestens sechs Monate nach der Leistung aus. Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht gehören auf die Rechnung, wenn du im Firmenbuch stehst. Saldiqo übernimmt sie automatisch.
- E-Rechnung
- Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich keine Pflicht. Stimmt dein Kunde zu, schickt Saldiqo ein ZUGFeRD-PDF mit eingebetteten Daten, dafür brauchst du eine UID-Nummer. Rechnungen an den Bund im Format ebInterface kann Saldiqo noch nicht.
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Die UVA geht über FinanzOnline an das Finanzamt, bis zum 15. des zweitfolgenden Monats. Monatlich meldest du bei einem Vorjahresumsatz über 100.000 €, sonst vierteljährlich. Saldiqo zeigt Umsatz und Umsatzsteuer je Steuersatz, dazu die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Eingereicht wird in FinanzOnline oder über deine Steuerberatung.
- Aufbewahrung
- Sieben Jahre nach § 132 BAO, für Belege zu Grundstücken 22 Jahre.
- Zahlungsverzug
- Im zweiten Halbjahr 2026 gelten im Geschäftsverkehr 10,73 % Verzugszinsen, gegenüber Verbrauchern 4 %. Die Pauschale von 40 € gibt es nur zwischen Unternehmen.
- Bezahlen
- Jede Rechnung bekommt einen EPC-QR-Code („Zahlen mit Code“), den deine Kundschaft in der Banking-App scannt.
Häufige Fragen
Kann ich Lieferscheine und Rechnungen verknüpfen?
Ja. Lieferschein und Rechnung gehören zum selben Auftrag.
Berücksichtigt Saldiqo die Pauschalierung für Landwirte?
Nein. Saldiqo bildet keine Pauschalierung für Land- und Forstwirte ab. Welche Regel für deinen Betrieb gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Müssen Höfe und Gärtnereien in Österreich Umsatzsteuer ausweisen?
Ja, außer sie sind Kleinunternehmer: Bis 55.000 € Jahresumsatz brutto gilt die Befreiung. Liegst du höchstens 10 % darüber, bleibt sie bis zum Jahresende bestehen. Darüber entfällt sie ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
Brauchen Höfe und Gärtnereien in Österreich eine E-Rechnung?
Zwischen Unternehmen nicht, und Stand Oktober 2026 ist auch keine Pflicht angekündigt. Rechnungen an den Bund laufen über e-Rechnung.gv.at im Format ebInterface oder UBL, ein PDF wird dort abgelehnt. Mit Zustimmung deines Kunden kannst du ein ZUGFeRD-PDF schicken.
Wie lange müssen Höfe und Gärtnereien Rechnungen aufbewahren?
Sieben Jahre nach § 132 BAO, für Belege zu Grundstücken 22 Jahre. Belege kannst du in Saldiqo digital ablegen. Die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bleibt bei dir.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung, ohne Gewähr. Für deinen Fall hilft dir deine Steuerberatung.