Buchhaltung und Rechnungen für Alleinunterhalter und Zauberer
Kindergeburtstage, Firmenfeiern, Stadtfeste und Geburtstage: Alleinunterhalter, Zauberer und Kinderanimateure treten allein auf und rechnen Gage und Anfahrt pro Termin ab. Saldiqo schreibt Rechnungen direkt nach dem Auftritt, stellt Anzahlungen und zeigt, wie viel Umsatz bis zur Befreiungsgrenze frei ist.
Das fällt bei Alleinunterhalter und Zauberer an
Viele kleine Auftritte
Ein Termin bringt wenige hundert Euro. Die Rechnung soll nach dem Auftritt fertig sein.
Material und Requisiten
Kostüme, Requisiten, Ballons und Technik sind laufende Ausgaben.
Kleinunternehmer-Nähe
Viele Künstler liegen nah an der Befreiungsgrenze.
So hilft dir Saldiqo
- Rechnung vom HandyAuftritt und Anfahrt als Positionen.
- Anzahlung bei BuchungAngebot, Abschlag, Schlussrechnung.
- Material erfassenBelege per Handyfoto.
- Umsatzgrenze im BlickSaldiqo zeigt, wie viel Umsatz noch frei ist.
Typische Rechnungspositionen
Beispiele, die in dieser Branche oft auf Rechnungen stehen. Preise legst du selbst fest.
- Zaubershow Kindergeburtstag, 45 Minuten
- Alleinunterhaltung Geburtstag, 4 Stunden
- Kinderanimation, Stunden
- Anfahrt, Pauschale
- Material laut Beleg
- Anzahlung 30 % bei Buchung
Steuern und Rechnungen in Österreich
Was für Rechnungen in Österreich gilt, in Kürze. Stand: Oktober 2026.
- Umsatzsteuer
- Normalsatz 20 %, dazu 13 %, 10 % und seit 1. Juli 2026 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel. Saldiqo rechnet je Rechnungsposition mit dem Satz, den du wählst.
- Kleinunternehmer
- Bis 55.000 € Jahresumsatz brutto bist du nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit. Liegst du höchstens 10 % darüber, bis 60.500 €, gilt die Befreiung noch bis zum Jahresende, im Folgejahr nicht mehr. Saldiqo zeigt dir laufend, wie viel noch frei ist.
- UID-Nummer
- Auf Rechnungen über 400 € brutto steht deine UID-Nummer, ab 10.000 € brutto auch die deines Firmenkunden. Die Steuernummer genügt nicht. Als Kleinunternehmer ohne UID-Nummer brauchst du keine.
- Weitere Angaben
- Die Rechnung stellst du spätestens sechs Monate nach der Leistung aus. Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht gehören auf die Rechnung, wenn du im Firmenbuch stehst. Saldiqo übernimmt sie automatisch.
- E-Rechnung
- Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich keine Pflicht. Stimmt dein Kunde zu, schickt Saldiqo ein ZUGFeRD-PDF mit eingebetteten Daten, dafür brauchst du eine UID-Nummer. Rechnungen an den Bund im Format ebInterface kann Saldiqo noch nicht.
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Die UVA geht über FinanzOnline an das Finanzamt, bis zum 15. des zweitfolgenden Monats. Monatlich meldest du bei einem Vorjahresumsatz über 100.000 €, sonst vierteljährlich. Saldiqo zeigt Umsatz und Umsatzsteuer je Steuersatz, dazu die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Eingereicht wird in FinanzOnline oder über deine Steuerberatung.
- Aufbewahrung
- Sieben Jahre nach § 132 BAO, für Belege zu Grundstücken 22 Jahre.
- Zahlungsverzug
- Im zweiten Halbjahr 2026 gelten im Geschäftsverkehr 10,73 % Verzugszinsen, gegenüber Verbrauchern 4 %. Die Pauschale von 40 € gibt es nur zwischen Unternehmen.
- Bezahlen
- Jede Rechnung bekommt einen EPC-QR-Code („Zahlen mit Code“), den deine Kundschaft in der Banking-App scannt.
Häufige Fragen
Kann ich die Rechnung direkt nach dem Auftritt schreiben?
Ja. Saldiqo läuft im Browser auf dem Handy.
Wie sichere ich Termine ab?
Mit einer Anzahlung bei Buchung.
Müssen Alleinunterhalter und Zauberer in Österreich Umsatzsteuer ausweisen?
Ja, außer sie sind Kleinunternehmer: Bis 55.000 € Jahresumsatz brutto gilt die Befreiung. Liegst du höchstens 10 % darüber, bleibt sie bis zum Jahresende bestehen. Darüber entfällt sie ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
Brauchen Alleinunterhalter und Zauberer in Österreich eine E-Rechnung?
Zwischen Unternehmen nicht, und Stand Oktober 2026 ist auch keine Pflicht angekündigt. Rechnungen an den Bund laufen über e-Rechnung.gv.at im Format ebInterface oder UBL, ein PDF wird dort abgelehnt. Mit Zustimmung deines Kunden kannst du ein ZUGFeRD-PDF schicken.
Wie lange müssen Alleinunterhalter und Zauberer Rechnungen aufbewahren?
Sieben Jahre nach § 132 BAO, für Belege zu Grundstücken 22 Jahre. Belege kannst du in Saldiqo digital ablegen. Die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bleibt bei dir.
Saldiqo kostenlos testen
Rechnungen schreiben, Zahlungen zuordnen, Belege sammeln und mahnen: kostenlos und ohne Testphase.
Kostenlos startenDiese Seite für andere Länder
Verwandte Nischen
Weitere Branchen
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung, ohne Gewähr. Für deinen Fall hilft dir deine Steuerberatung.