Buchhaltung und Rechnungen für Energieberater
Energieausweise, Sanierungsfahrpläne, Fördermittelberatung und Baubegleitung: Energieberater verkaufen Gutachten und Begleitung, oft an Privatleute, die Fördermittel beantragen. Saldiqo schreibt Rechnungen mit Leistungspaketen, stellt Abschläge und erfasst Fahrten und Software.
Das fällt bei Energieberater an
Pakete für Privatleute
Energieausweis, Beratungsbericht und Begleitung werden als Paket verkauft.
Förderungen
Kunden beantragen Zuschüsse. Die Rechnung muss Leistungen so zeigen, dass der Antrag möglich ist.
Vor-Ort-Termine
Begehungen, Messungen und Fahrten sind Aufwand, der zur Rechnung gehört.
So hilft dir Saldiqo
- Pakete als ArtikelEnergieausweis, Sanierungsfahrplan, Begleitung.
- Abschläge für BegleitungAngebot, Abschlag, Schlussrechnung.
- Fahrten erfassenBelege für Fahrt und Parken.
- Software erfassenLizenzen als Abo.
Typische Rechnungspositionen
Beispiele, die in dieser Branche oft auf Rechnungen stehen. Preise legst du selbst fest.
- Energieausweis, Wohngebäude
- Sanierungsfahrplan mit Bericht
- Baubegleitung, Stunden
- Begehung vor Ort, Pauschale
- Fördermittelberatung, Stunden
- Fahrtkosten laut Beleg
Steuern und Rechnungen in Österreich
Was für Rechnungen in Österreich gilt, in Kürze. Stand: Oktober 2026.
- Umsatzsteuer
- Normalsatz 20 %, dazu 13 %, 10 % und seit 1. Juli 2026 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel. Saldiqo rechnet je Rechnungsposition mit dem Satz, den du wählst.
- Kleinunternehmer
- Bis 55.000 € Jahresumsatz brutto bist du nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit. Liegst du höchstens 10 % darüber, bis 60.500 €, gilt die Befreiung noch bis zum Jahresende, im Folgejahr nicht mehr. Saldiqo zeigt dir laufend, wie viel noch frei ist.
- UID-Nummer
- Auf Rechnungen über 400 € brutto steht deine UID-Nummer, ab 10.000 € brutto auch die deines Firmenkunden. Die Steuernummer genügt nicht. Als Kleinunternehmer ohne UID-Nummer brauchst du keine.
- Weitere Angaben
- Die Rechnung stellst du spätestens sechs Monate nach der Leistung aus. Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht gehören auf die Rechnung, wenn du im Firmenbuch stehst. Saldiqo übernimmt sie automatisch.
- E-Rechnung
- Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich keine Pflicht. Stimmt dein Kunde zu, schickt Saldiqo ein ZUGFeRD-PDF mit eingebetteten Daten, dafür brauchst du eine UID-Nummer. Rechnungen an den Bund im Format ebInterface kann Saldiqo noch nicht.
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Die UVA geht über FinanzOnline an das Finanzamt, bis zum 15. des zweitfolgenden Monats. Monatlich meldest du bei einem Vorjahresumsatz über 100.000 €, sonst vierteljährlich. Saldiqo zeigt Umsatz und Umsatzsteuer je Steuersatz, dazu die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Eingereicht wird in FinanzOnline oder über deine Steuerberatung.
- Aufbewahrung
- Sieben Jahre nach § 132 BAO, für Belege zu Grundstücken 22 Jahre.
- Zahlungsverzug
- Im zweiten Halbjahr 2026 gelten im Geschäftsverkehr 10,73 % Verzugszinsen, gegenüber Verbrauchern 4 %. Die Pauschale von 40 € gibt es nur zwischen Unternehmen.
- Bezahlen
- Jede Rechnung bekommt einen EPC-QR-Code („Zahlen mit Code“), den deine Kundschaft in der Banking-App scannt.
Häufige Fragen
Kann ich Positionen für Förderanträge getrennt ausweisen?
Ja. Leistungen als einzelne Positionen. Welche Angaben ein Antrag verlangt, klärst du mit der Förderstelle.
Wie rechne ich Baubegleitung ab?
Mit Abschlägen nach Baufortschritt aus dem Angebot.
Müssen Energieberater in Österreich Umsatzsteuer ausweisen?
Ja, außer sie sind Kleinunternehmer: Bis 55.000 € Jahresumsatz brutto gilt die Befreiung. Liegst du höchstens 10 % darüber, bleibt sie bis zum Jahresende bestehen. Darüber entfällt sie ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
Brauchen Energieberater in Österreich eine E-Rechnung?
Zwischen Unternehmen nicht, und Stand Oktober 2026 ist auch keine Pflicht angekündigt. Rechnungen an den Bund laufen über e-Rechnung.gv.at im Format ebInterface oder UBL, ein PDF wird dort abgelehnt. Mit Zustimmung deines Kunden kannst du ein ZUGFeRD-PDF schicken.
Wie lange müssen Energieberater Rechnungen aufbewahren?
Sieben Jahre nach § 132 BAO, für Belege zu Grundstücken 22 Jahre. Belege kannst du in Saldiqo digital ablegen. Die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bleibt bei dir.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung, ohne Gewähr. Für deinen Fall hilft dir deine Steuerberatung.