Buchhaltung und Rechnungen für Unterkunft und Tourismus
Gäste buchen Monate vorher, zahlen eine Anzahlung, kommen in der Saison und reisen ab. Wer Zimmer, Touren oder Freizeit anbietet, rechnet in Wellen. Saldiqo stellt Anzahlungs- und Schlussrechnungen aus, ordnet Buchungsportal-Auszahlungen zu und hält Nebenkosten im Blick.
Das fällt bei Unterkünfte und Tourismus an
Buchung, Anzahlung, Aufenthalt
Zwischen Buchung und Aufenthalt vergehen oft Monate. Die Anzahlung muss auf der Schlussrechnung stehen, und die Rechnung ist bei Stornos zu korrigieren.
Firmen und Gruppen
Firmenkunden, Vereine und Reisegruppen wollen eine Rechnung mit Zahlungsziel und manchmal mehrere Teilrechnungen.
Auszahlungen von Portalen
Buchungsportale zahlen gebündelt und mit Abzug. Der Eingang muss sich den Buchungen zuordnen lassen.
Saison und Nebenkosten
Wäsche, Reinigung, Energie und Frühstück sind große Posten, die sich über die Saison ansammeln.
So hilft dir Saldiqo
- Anzahlung und SchlussrechnungAus dem Angebot erzeugst du die Abschlagsrechnung. Die Schlussrechnung zieht sie ab.
- Rechnungskorrektur bei StornoEine Stornorechnung bleibt mit der Originalrechnung verknüpft.
- Zahlungen und Auszahlungen zuordnenKontoauszug hochladen, Saldiqo schlägt die passende Rechnung vor.
- Belege und NebenkostenQuittungen fotografieren und als Ausgabe erfassen, mit Kostenstelle je Haus oder Zimmerkategorie.
Typische Rechnungspositionen
Beispiele, die in dieser Branche oft auf Rechnungen stehen. Preise legst du selbst fest.
- Übernachtung mit Frühstück, 3 Nächte
- Endreinigung, Pauschale
- Anzahlung 30 % auf die Buchung
- Gruppenpaket, 12 Personen
- Kurtaxe und Ortstaxe, durchlaufend
- Geführte Tour, halber Tag
Steuern und Rechnungen in Österreich
Was für Rechnungen in Österreich gilt, in Kürze. Stand: Oktober 2026.
- Umsatzsteuer
- Normalsatz 20 %, dazu 13 %, 10 % und seit 1. Juli 2026 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel. Saldiqo rechnet je Rechnungsposition mit dem Satz, den du wählst.
- Kleinunternehmer
- Bis 55.000 € Jahresumsatz brutto bist du nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit. Liegst du höchstens 10 % darüber, bis 60.500 €, gilt die Befreiung noch bis zum Jahresende, im Folgejahr nicht mehr. Saldiqo zeigt dir laufend, wie viel noch frei ist.
- UID-Nummer
- Auf Rechnungen über 400 € brutto steht deine UID-Nummer, ab 10.000 € brutto auch die deines Firmenkunden. Die Steuernummer genügt nicht. Als Kleinunternehmer ohne UID-Nummer brauchst du keine.
- Weitere Angaben
- Die Rechnung stellst du spätestens sechs Monate nach der Leistung aus. Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht gehören auf die Rechnung, wenn du im Firmenbuch stehst. Saldiqo übernimmt sie automatisch.
- E-Rechnung
- Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich keine Pflicht. Stimmt dein Kunde zu, schickt Saldiqo ein ZUGFeRD-PDF mit eingebetteten Daten, dafür brauchst du eine UID-Nummer. Rechnungen an den Bund im Format ebInterface kann Saldiqo noch nicht.
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Die UVA geht über FinanzOnline an das Finanzamt, bis zum 15. des zweitfolgenden Monats. Monatlich meldest du bei einem Vorjahresumsatz über 100.000 €, sonst vierteljährlich. Saldiqo zeigt Umsatz und Umsatzsteuer je Steuersatz, dazu die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Eingereicht wird in FinanzOnline oder über deine Steuerberatung.
- Aufbewahrung
- Sieben Jahre nach § 132 BAO, für Belege zu Grundstücken 22 Jahre.
- Zahlungsverzug
- Im zweiten Halbjahr 2026 gelten im Geschäftsverkehr 10,73 % Verzugszinsen, gegenüber Verbrauchern 4 %. Die Pauschale von 40 € gibt es nur zwischen Unternehmen.
- Bezahlen
- Jede Rechnung bekommt einen EPC-QR-Code („Zahlen mit Code“), den deine Kundschaft in der Banking-App scannt.
Häufige Fragen
Kann ich Anzahlungen für Buchungen abrechnen?
Ja. Aus dem Angebot entsteht die Abschlagsrechnung. Die Schlussrechnung zieht die Anzahlung ab.
Wie behandle ich Stornos?
Du schreibst eine Stornorechnung oder Rechnungskorrektur zur Originalrechnung. Sie bleibt mit ihr verknüpft.
Müssen Unterkünfte und Tourismus in Österreich Umsatzsteuer ausweisen?
Ja, außer sie sind Kleinunternehmer: Bis 55.000 € Jahresumsatz brutto gilt die Befreiung. Liegst du höchstens 10 % darüber, bleibt sie bis zum Jahresende bestehen. Darüber entfällt sie ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
Brauchen Unterkünfte und Tourismus in Österreich eine E-Rechnung?
Zwischen Unternehmen nicht, und Stand Oktober 2026 ist auch keine Pflicht angekündigt. Rechnungen an den Bund laufen über e-Rechnung.gv.at im Format ebInterface oder UBL, ein PDF wird dort abgelehnt. Mit Zustimmung deines Kunden kannst du ein ZUGFeRD-PDF schicken.
Wie lange müssen Unterkünfte und Tourismus Rechnungen aufbewahren?
Sieben Jahre nach § 132 BAO, für Belege zu Grundstücken 22 Jahre. Belege kannst du in Saldiqo digital ablegen. Die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bleibt bei dir.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung, ohne Gewähr. Für deinen Fall hilft dir deine Steuerberatung.