Buchhaltung und Rechnungen für Newsletter-Autoren
Bezahlte Abos, Sponsoring in der Ausgabe und Einzelaufträge für Texte: Ein Newsletter lebt von wiederkehrenden Einnahmen und wenigen Sponsoren. Saldiqo schreibt die Rechnungen für Sponsoren, ordnet die Auszahlungen der Plattform zu und hält Tools als Ausgaben fest.
Das fällt bei Newsletter-Autoren an
Abos und Sponsoren
Die Plattform zahlt die Abos gebündelt aus. Sponsoren zahlen für Plätze in einzelnen Ausgaben oder für ganze Monate.
Reichweite als Preis
Sponsoren fragen nach Öffnungsrate und Abonnenten. Die Rechnung nennt Platz, Ausgabe und Laufzeit.
Tools und Kosten
Newsletter-Plattform, E-Mail-Dienst, Design und Zahlungsabwicklung haben Gebühren, die sich summieren.
So hilft dir Saldiqo
- Sponsoring-Plätze als PositionenPlatz, Ausgaben und Laufzeit stehen als einzelne Positionen auf der Rechnung.
- Auszahlungen zuordnenKontoauszug hochladen und die Eingänge der Plattform nach Monat trennen.
- Serienrechnung für feste SponsorenBucht ein Sponsor jeden Monat denselben Platz, erzeugt eine Serienrechnung die Rechnung zum Termin.
- Ausgaben erfassenPlattform-Gebühren und Tools mit Fälligkeit erfassen.
Typische Rechnungspositionen
Beispiele, die in dieser Branche oft auf Rechnungen stehen. Preise legst du selbst fest.
- Hauptplatz in der Ausgabe, 4 Ausgaben
- Anzeigenplatz am Ende, eine Ausgabe
- Sponsored Deep Dive, 900 Wörter
- Feste Sponsorenschaft, Monat November
- Auftragstext für Kunden, Honorar nach Absprache
- Rabatt für Mehrfachbuchung
Steuern und Rechnungen in Österreich
Was für Rechnungen in Österreich gilt, in Kürze. Stand: Oktober 2026.
- Umsatzsteuer
- Normalsatz 20 %, dazu 13 %, 10 % und seit 1. Juli 2026 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel. Saldiqo rechnet je Rechnungsposition mit dem Satz, den du wählst.
- Kleinunternehmer
- Bis 55.000 € Jahresumsatz brutto bist du nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit. Liegst du höchstens 10 % darüber, bis 60.500 €, gilt die Befreiung noch bis zum Jahresende, im Folgejahr nicht mehr. Saldiqo zeigt dir laufend, wie viel noch frei ist.
- UID-Nummer
- Auf Rechnungen über 400 € brutto steht deine UID-Nummer, ab 10.000 € brutto auch die deines Firmenkunden. Die Steuernummer genügt nicht. Als Kleinunternehmer ohne UID-Nummer brauchst du keine.
- Weitere Angaben
- Die Rechnung stellst du spätestens sechs Monate nach der Leistung aus. Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht gehören auf die Rechnung, wenn du im Firmenbuch stehst. Saldiqo übernimmt sie automatisch.
- E-Rechnung
- Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich keine Pflicht. Stimmt dein Kunde zu, schickt Saldiqo ein ZUGFeRD-PDF mit eingebetteten Daten, dafür brauchst du eine UID-Nummer. Rechnungen an den Bund im Format ebInterface kann Saldiqo noch nicht.
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Die UVA geht über FinanzOnline an das Finanzamt, bis zum 15. des zweitfolgenden Monats. Monatlich meldest du bei einem Vorjahresumsatz über 100.000 €, sonst vierteljährlich. Saldiqo zeigt Umsatz und Umsatzsteuer je Steuersatz, dazu die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Eingereicht wird in FinanzOnline oder über deine Steuerberatung.
- Aufbewahrung
- Sieben Jahre nach § 132 BAO, für Belege zu Grundstücken 22 Jahre.
- Zahlungsverzug
- Im zweiten Halbjahr 2026 gelten im Geschäftsverkehr 10,73 % Verzugszinsen, gegenüber Verbrauchern 4 %. Die Pauschale von 40 € gibt es nur zwischen Unternehmen.
- Bezahlen
- Jede Rechnung bekommt einen EPC-QR-Code („Zahlen mit Code“), den deine Kundschaft in der Banking-App scannt.
Häufige Fragen
Kann ich feste Sponsoren automatisch abrechnen?
Ja. Eine Serienrechnung erzeugt die Rechnung zum festen Termin.
Wie behandle ich die Plattform-Auszahlung?
Sie ist Einnahme aus deinen Abos. Wie du sie steuerlich behandelst, besonders bei Plattformen im Ausland, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Müssen Newsletter-Autoren in Österreich Umsatzsteuer ausweisen?
Ja, außer sie sind Kleinunternehmer: Bis 55.000 € Jahresumsatz brutto gilt die Befreiung. Liegst du höchstens 10 % darüber, bleibt sie bis zum Jahresende bestehen. Darüber entfällt sie ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
Brauchen Newsletter-Autoren in Österreich eine E-Rechnung?
Zwischen Unternehmen nicht, und Stand Oktober 2026 ist auch keine Pflicht angekündigt. Rechnungen an den Bund laufen über e-Rechnung.gv.at im Format ebInterface oder UBL, ein PDF wird dort abgelehnt. Mit Zustimmung deines Kunden kannst du ein ZUGFeRD-PDF schicken.
Wie lange müssen Newsletter-Autoren Rechnungen aufbewahren?
Sieben Jahre nach § 132 BAO, für Belege zu Grundstücken 22 Jahre. Belege kannst du in Saldiqo digital ablegen. Die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bleibt bei dir.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung, ohne Gewähr. Für deinen Fall hilft dir deine Steuerberatung.