Buchhaltung und Rechnungen für Online-Kursersteller
Videokurse, Memberships, Live-Cohorts und Einzelcoachings: Wer Wissen online verkauft, hat Einnahmen von der Kursplattform, von Zahlungsdiensten und von Firmenkunden. Saldiqo schreibt Rechnungen für Firmen und Gruppen, ordnet Auszahlungen zu und hält Tools und Werbung als Ausgaben fest.
Das fällt bei Online-Kursersteller an
Mehrere Verkaufswege
Direktverkauf über eine Plattform, Firmenbuchungen per Rechnung, Rabattaktionen und Partner. Jeder Weg hat andere Zahlungen.
Firmen- und Gruppenkunden
Unternehmen kaufen Plätze für Teams und wollen eine Rechnung mit Rechnungsempfänger und Zahlungsziel.
Werbung und Tools
Anzeigen, E-Mail-Tool, Kursplattform, Zahlungsabwicklung und Webinar-Software sind laufende Kosten.
So hilft dir Saldiqo
- Rechnungen für Firmen und GruppenPlätze und Laufzeit als Positionen, mit Zahlungsziel und Erinnerungen.
- Plattform-Auszahlungen zuordnenKontoauszug hochladen und Eingänge nach Quelle trennen.
- Kostenstelle je KursOrdne Einnahmen und Ausgaben einem Kurs zu und sieh, welcher sich lohnt.
- Rechnungskorrektur bei ErstattungEine Erstattung bleibt mit der ursprünglichen Rechnung verknüpft.
Typische Rechnungspositionen
Beispiele, die in dieser Branche oft auf Rechnungen stehen. Preise legst du selbst fest.
- Zugang zum Videokurs, 12 Monate, 5 Plätze
- Live-Cohort, 6 Wochen, ein Platz
- Einzelcoaching, 3 Sitzungen
- Firmenlizenz für den Kurs
- Rechnungskorrektur: Erstattung wegen Rücktritt
- Aufpreis für Zertifikat
Steuern und Rechnungen in Österreich
Was für Rechnungen in Österreich gilt, in Kürze. Stand: Oktober 2026.
- Umsatzsteuer
- Normalsatz 20 %, dazu 13 %, 10 % und seit 1. Juli 2026 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel. Saldiqo rechnet je Rechnungsposition mit dem Satz, den du wählst.
- Kleinunternehmer
- Bis 55.000 € Jahresumsatz brutto bist du nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit. Liegst du höchstens 10 % darüber, bis 60.500 €, gilt die Befreiung noch bis zum Jahresende, im Folgejahr nicht mehr. Saldiqo zeigt dir laufend, wie viel noch frei ist.
- UID-Nummer
- Auf Rechnungen über 400 € brutto steht deine UID-Nummer, ab 10.000 € brutto auch die deines Firmenkunden. Die Steuernummer genügt nicht. Als Kleinunternehmer ohne UID-Nummer brauchst du keine.
- Weitere Angaben
- Die Rechnung stellst du spätestens sechs Monate nach der Leistung aus. Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht gehören auf die Rechnung, wenn du im Firmenbuch stehst. Saldiqo übernimmt sie automatisch.
- E-Rechnung
- Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich keine Pflicht. Stimmt dein Kunde zu, schickt Saldiqo ein ZUGFeRD-PDF mit eingebetteten Daten, dafür brauchst du eine UID-Nummer. Rechnungen an den Bund im Format ebInterface kann Saldiqo noch nicht.
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Die UVA geht über FinanzOnline an das Finanzamt, bis zum 15. des zweitfolgenden Monats. Monatlich meldest du bei einem Vorjahresumsatz über 100.000 €, sonst vierteljährlich. Saldiqo zeigt Umsatz und Umsatzsteuer je Steuersatz, dazu die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Eingereicht wird in FinanzOnline oder über deine Steuerberatung.
- Aufbewahrung
- Sieben Jahre nach § 132 BAO, für Belege zu Grundstücken 22 Jahre.
- Zahlungsverzug
- Im zweiten Halbjahr 2026 gelten im Geschäftsverkehr 10,73 % Verzugszinsen, gegenüber Verbrauchern 4 %. Die Pauschale von 40 € gibt es nur zwischen Unternehmen.
- Bezahlen
- Jede Rechnung bekommt einen EPC-QR-Code („Zahlen mit Code“), den deine Kundschaft in der Banking-App scannt.
Häufige Fragen
Kann ich Rechnungen für Firmen schreiben, die Plätze buchen?
Ja. Du legst die Firma als Kontakt an und schreibst die Rechnung mit Plätzen und Laufzeit.
Wie behandle ich Erstattungen?
Du erzeugst eine Rechnungskorrektur zur Rechnung. Sie bleibt mit ihr verknüpft.
Müssen Online-Kursersteller in Österreich Umsatzsteuer ausweisen?
Ja, außer sie sind Kleinunternehmer: Bis 55.000 € Jahresumsatz brutto gilt die Befreiung. Liegst du höchstens 10 % darüber, bleibt sie bis zum Jahresende bestehen. Darüber entfällt sie ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
Brauchen Online-Kursersteller in Österreich eine E-Rechnung?
Zwischen Unternehmen nicht, und Stand Oktober 2026 ist auch keine Pflicht angekündigt. Rechnungen an den Bund laufen über e-Rechnung.gv.at im Format ebInterface oder UBL, ein PDF wird dort abgelehnt. Mit Zustimmung deines Kunden kannst du ein ZUGFeRD-PDF schicken.
Wie lange müssen Online-Kursersteller Rechnungen aufbewahren?
Sieben Jahre nach § 132 BAO, für Belege zu Grundstücken 22 Jahre. Belege kannst du in Saldiqo digital ablegen. Die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bleibt bei dir.
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Rechnungen schreiben, Zahlungen zuordnen, Belege sammeln und mahnen: kostenlos und ohne Testphase.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung, ohne Gewähr. Für deinen Fall hilft dir deine Steuerberatung.